Neues Beratungsangebot in Wolfsburg wurde offiziell eröffnet

Eine für Alle – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Menschen und deren Angehörige

Der Behindertenbeirat Wolfsburg e.V.  hat im April diesen Jahres den Zuschlag für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in Wolfsburg durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten. Nun wurde das neue Beratungsangebot offiziell durch Bürgermeister Günter Lach eröffnet.
Heike Werner ging in ihrer Begrüßungsrede auf die Anlaufschwierigkeiten ein und sieht dem Start trotzdem sehr positiv entgegen.
Der Leiter der EUTB Wolfsburg Frank Roth freut sich auf den Start: Wir haben gemeinsam viel vor, um die Ratsuchenden adäquat und ihre Selbstbestimmung fördernd zu unterstützen. Neben den 3 hauptamtlichen Beratungskräften wird ein ehrenamtliches Peer Beratungsnetzwerk aufgebaut. Betroffene beraten Betroffene, das wollen wir wirklich leben und auch für die ehrenamtlichen Berater eine entsprechende Anlaufstelle entwickeln.“
Bürgermeister Günter Lach überreichte zur Eröffnung ein Wolfsburg Bild, dass einen besonderen Platz in den Räumlichkeiten erhalten wird“, so die Vorsitzende des Behindertenbeirates.
Neben Gästen der verschiedenen Beratungsstellen in Wolfsburg waren unter anderem auch Vertreter der Arbeitsagentur und der Schwerbehindertenvertretung von Volkswagen anwesend. Roth: „Wir sorgen für gute und unabhängige Beratung, die allein den Ratsuchenden verpflichtet ist und ihr Vertrauen findet. Sie soll Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen und ihre Angehörigen effektiv dabei unterstützen, wenn es um ihre Rechte auf Selbstbestimmung, eigenständige Lebensplanung und Teilhabeleistungen geht.“
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden im neuen § 32 (SGB IX) die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offenstehendes und Orientierung gebendes Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen.