Wolfsburg/Fallersleben. Aus Sicht des Behindertenbeirates Wolfsburg müsse im Schloss Fallersleben zwecks Inklusion ein barrierefreier Zugang zu allen Etagen errichtet werden. Dieser Zugang könne nur über einen Außenaufzug gewährleistet werden. Damit wäre dann auch das Recht von Menschen im Rollstuhl oder anderer körperlicher Einschränkungen gewährleistet. Dies berichtet der Behindertenbeirat Wolfsburg.
Der Beirat fordert dies nicht von Politik und Verwaltung, sondern setzt voraus, dass gewählte Politiker die Rechte aller Menschen in ihrer Kommune bei ihren Entscheidungen beachten und unterstützen, um Ausgrenzung und Diskriminierung zu verhindern.
Neben den Menschen mit Beeinträchtigungen werden aufgrund der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft immer mehr ältere Menschen auf die Einhaltung von Barrierefreiheit angewiesen sein und deshalb muss auch in der aktuellen Diskussion die zu treffende Entscheidung zukunftsorientiert sein.
„Barrierefreiheit ein Muss für öffentliche Gebäude“
Detlef Huhnholt, stellvertretender Vorsitzender des Behindertenbeirates Wolfsburg: „Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie beinhaltet aber auch die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und das Schloss Fallersleben ist in allen Etagen ein öffentliches Gebäude. Hierzu gehört unter anderem auch das Trauzimmer und die Gemälde-Galerie, die sich in der oberen Etage befindet.“ Huhnholt weiter: „Die niedersächsische Bauordnung sieht bei öffentlichen Gebäuden, wie Museen und Galerien die Barrierefreiheit vor und wenn man dies nun am Schloss Fallersleben umsetzen möchte, dann geht das nicht mit einem barrierearmen Zugang in die erste Etage, sondern nur barrierefrei zu allen Etagen.
„Beeinträchtigung steht für Vielfalt“
Die UN-Behindertenkonvention unterstreicht einen Paradigmenwechsel: Eine Beeinträchtigung stellt nicht ein Defizit oder eine Abweichung dar, sondern ist Teil der Vielfalt menschlichen Lebens. Die eigentliche Behinderung entsteht aus dem Zusammenspiel von individueller Beeinträchtigung und äußeren Gegebenheiten, die dieser Person eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder unmöglich macht.
bip39 , helvetica, sans-serif;“>Sabine Hössel, beratendes Mitglied im Bauausschuss zur Barrierefreiheit im Fallerslebener Schloss: „Ich als Rollstuhlfahrerin bin davon abhängig, dass die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden für alle Räume gilt. Es kann beispielsweise nicht sein, dass es in der Zukunft zum Beispiel einen Mitarbeiter im Schloss geben könnte, der keinen Zugang zu allen Etagen hat. Auch das wäre ein Verstoß gegen die Menschenrechte, zum Beispiel ein rollstuhlfahrender Standesbeamter oder Standesbeamtin, der die Aufgabe im Schloss Fallersleben verweigert würde wegen der nichtvorhandenen Barrierefreiheit. Das wäre dann diskriminierend. Auch das Tragen eines Menschen mit Beeinträchtigung, weil im oberen Bereich das Trauzimmer wegen einer Trauung besucht werden sollte, wäre schon eine Diskriminierung, ich gehe deshalb auch im Ortsrat Fallersleben-Sülfeld von einer Diskussion aus, die alles abwägt, bei der aber am Ende das Menschenrecht, keine Diskriminierung und die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben, so wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt.“